Einsichtnahmen

Einsichtnahmen finden in den Sprechstunden statt.

Information betreffend An- und Abmeldung zu "schriftlichen Prüfungen"

Es ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich, sich nach Ende der An- und Abmeldefrist an- bzw. abzumelden.
Wenn keine ärztliche Bestätigung abgegeben wird, wird eine 8 Wochen Sperrfrist vergeben. Das Nicht-Erscheinen wird jedoch nicht als Prüfungsantritt gezählt.

Information betreffend "mündliche Prüfung"

Bei Bedarf kann eine KandidatIn nach erfolgter schriftlicher Prüfung auch zusätzlich zu einer mündlichen Prüfung geladen werden. Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt in etwa 30 Minuten. Darin geprüft wird der gesamte Vorlesungsstoff, in Form von Beispielen an der Tafel und ergänzenden Theoriefragen.